Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) von Hendrich Design & Fotografie

1. Geltungsbereich und Vertragsgegenstand

1.1. Die nachstehenden AGB gelten für alle Rechtsgeschäfte zwischen Dennis Hendrich, handelnd unter Hendrich Design & Fotografie (nachfolgend „Agentur“) und ihren Kunden (nachfolgend „Kunde“). Die Agentur wird als Einzelunternehmen geführt.

1.2. Abweichende AGB des Kunden gelten nur, wenn sie von der Agentur ausdrücklich schriftlich bestätigt wurden.

1.3. Diese AGB gelten auch für zukünftige Vertragsabschlüsse, sofern nicht ausdrücklich andere Vereinbarungen getroffen wurden.

1.4. Die Agentur erbringt Dienstleistungen in den Bereichen Marketingberatung, Grafikdesign, Webdesign, Werbetechnik, Druckprodukte und Werbemittel, Unternehmensberatung, Fotografie und Webhosting als Reseller. Die jeweiligen Leistungen ergeben sich aus individuellen Angeboten, Briefings oder Projektverträgen.

2. Vertragsschluss und Vertragsänderungen

2.1. Grundlage der Zusammenarbeit ist das Briefing des Kunden. Wird dieses mündlich oder fernmündlich erteilt, erstellt die Agentur ein Re-Briefing, das verbindlich wird, wenn der Kunde nicht innerhalb von 5 Werktagen widerspricht.

2.2. Vertragsänderungen und -ergänzungen bedürfen der Schriftform. Daraus entstehende Mehrkosten trägt der Kunde.

2.3. Höhere Gewalt (z. B. Naturkatastrophen, Streiks, Pandemien) berechtigt die Agentur zur angemessenen Verlängerung von Fristen oder zur Vertragsauflösung ohne Schadensersatzpflicht.

2.4. Angebotserstellung: Angebote können je nach Umfang mindestens 3 bis 5 Tage in Anspruch nehmen. Sollte ein Auftrag zustande kommen, wird die dafür aufgewendete Zeit anteilig berechnet. Wird das Angebot nicht angenommen, können die entstandenen Kosten je nach Höhe des Aufwandes und nach Absprache mit dem Kunden in Rechnung gestellt werden.

3. Urheber- und Nutzungsrechte

3.1. Der Kunde erhält nach vollständiger Zahlung ein einfaches Nutzungsrecht für den vereinbarten Zweck und Umfang. Eine erweiterte Nutzung bedarf einer gesonderten Vereinbarung. Ein einfaches Nutzungsrecht bedeutet, dass der Kunde das Werk nutzen darf, die Agentur aber weiterhin die Rechte daran behält und das Werk selbst oder in anderen Projekten weiterverwenden kann.

3.2. Das Urheberrecht bleibt bei der Agentur. Auch wenn die Schöpfungshöhe nicht erreicht wird, verbleiben die Rechte an der Agentur.

3.3. Die Agentur darf ihre Arbeiten als Referenz in Eigenwerbung verwenden. Eine abweichende Regelung erfordert eine schriftliche Vereinbarung.

3.4. Veränderungen der Agenturarbeiten bedürfen der Zustimmung der Agentur. Bei Verstoß kann eine angemessene Vertragsstrafe bis zur Höhe des ursprünglichen Honorars verlangt werden.

3.5. Eine Weitergabe der Nutzungsrechte an Dritte oder eine Mehrfachnutzung ist honorarpflichtig und bedarf der Zustimmung der Agentur.

3.6. Rohdaten werden grundsätzlich nicht herausgegeben. Die Agentur liefert ausschließlich die vereinbarten Endprodukte.

3.7. Die Nutzungsrechte an den erstellten Arbeiten gehen erst nach vollständiger Bezahlung der vereinbarten Vergütung auf den Kunden über. Bis zur vollständigen Zahlung bleibt die Nutzung der Leistungen untersagt.

3.8. Werden für ein Projekt lizenzpflichtige Inhalte (z. B. Stockbilder, Schriftarten, Icons oder andere Fremdmaterialien) verwendet, gelten die jeweiligen Lizenzbedingungen der Anbieter. Die Agentur übernimmt keine Haftung für eine über die vereinbarte Nutzung hinausgehende Verwendung durch den Kunden.

3.9. Die Nutzung der erstellten Fotografien ist ausschließlich im vereinbarten Umfang erlaubt. Eine Weitergabe an Dritte, Bearbeitung oder kommerzielle Nutzung außerhalb des vereinbarten Zwecks bedarf der schriftlichen Zustimmung der Agentur.

3.10. Die Auswahl der final bearbeiteten Bilder erfolgt durch die Agentur, sofern nichts anderes vereinbart wurde. Es besteht kein Anspruch auf Herausgabe aller während eines Shootings entstandenen Aufnahmen.

3.11. Die Bildbearbeitung erfolgt im künstlerischen Stil der Agentur. Reklamationen bezüglich des künstlerischen Stils der Bildbearbeitung sind ausgeschlossen.

3.12. Die Agentur ist berechtigt, erstellte Fotografien für Eigenwerbung, Portfolio, Website oder Social Media zu verwenden, sofern keine anderslautende schriftliche Vereinbarung getroffen wurde.

4. Vergütung und Zahlungsbedingungen

4.1. Zahlungen sind innerhalb von 7 Tagen nach Rechnungsstellung ohne Abzug fällig. Dieses Zahlungsziel ist bindend und kann nicht durch eigene Zahlungsbedingungen des Kunden verändert werden. Bei Zahlungsverzug fallen Verzugszinsen in Höhe von 9 % über dem Basiszinssatz an.

4.2. Erstreckt sich ein Auftrag über längere Zeit, kann die Agentur Abschlagszahlungen für Teilleistungen berechnen.

4.3. Stornierungskosten: Bei Rücktritt vor Projektbeginn sind folgende Stornogebühren fällig:

  • Bis 4 Wochen vor Beginn: 20 % der Auftragssumme
  • Bis 2 Wochen vor Beginn: 30 % der Auftragssumme
  • Weniger als 2 Wochen vor Beginn: 50 % der Auftragssumme

4.4. Alle Preise verstehen sich zuzüglich der gesetzlich geltenden Umsatzsteuer.

4.5. Abrechnung im 15-Minuten-Takt: Die Agentur rechnet ihre Leistungen je angefangene 15 Minuten ab. Das Honorar ist branchen- und lokal üblich und kann einmal jährlich angepasst werden.

4.6. Anzahlungspflicht: Jeder Auftrag beginnt erst nach einer Anzahlung von mindestens 50 % des Gesamtbetrages. In bestimmten Fällen kann die Agentur kulanterweise auf eine Anzahlung verzichten oder bei hohen Vorleistungen eine höhere Anzahlung verlangen. Die endgültige Entscheidung hierüber liegt bei der Agentur.

4.7. Datenspeicherung: Die Agentur ist nicht verpflichtet, Daten nach Abschluss eines Auftrags langfristig zu speichern. Die Aufbewahrung erfolgt im angemessenen Verhältnis zum Umfang des Projektes und kann nach eigenem Ermessen der Agentur erfolgen. Die mit der Speicherung verbundenen Kosten (z. B. Strom, Speicherplatz, Verwaltung) können in die Honorarstruktur der Agentur einfließen.

4.8. Arbeitszeit und Fahrtkosten: Aktive Termine zu einem Projekt gelten als Arbeitszeit und werden entsprechend abgerechnet. An- und Abfahrtskosten werden branchenüblich und projektabhängig in Rechnung gestellt.

4.9. Einsatz von Equipment und Werkzeugen: Wenn hochwertige Werkzeuge wie Kameras, Drohnen oder Montageräte zum Einsatz kommen, können Kosten für Anschaffung und Abnutzung zusätzlich ins Honorar einfließen. Die Höhe der Kosten richtet sich nach Art und Umfang des verwendeten Equipments und wird im Angebot oder Vertrag entsprechend berücksichtigt.

4.10. Rechtliche Schritte bei Zahlungsverzug: Die Agentur ist rechtsschutzversichert und arbeitet mit einem Inkassounternehmen mit anwaltlichem Hintergrund zusammen. Sollte eine Zahlung nach wiederholten Mahnungen nicht erfolgen, behält sich die Agentur das Recht vor, rechtliche Schritte einzuleiten. Die dadurch entstehenden zusätzlichen Kosten trägt der Kunde.

4.11. Künstlersozialkasse: Der Kunde wird darauf hingewiesen, dass nach dem Künstlersozialversicherungsgesetz (KSVG) bei der Beauftragung von kreativen Leistungen (z. B. Grafikdesign, Fotografie, Werbung oder Webdesign) unter Umständen eine Abgabepflicht zur Künstlersozialkasse bestehen kann. Diese Abgabe ist ausschließlich vom Auftraggeber zu entrichten. Die Agentur ist nicht verpflichtet, den Kunden auf eine mögliche Abgabepflicht hinzuweisen oder diese zu prüfen.

4.12. Zusatzleistungen / Änderungswünsche: Änderungs- oder Erweiterungswünsche des Kunden, die über den ursprünglich vereinbarten Leistungsumfang hinausgehen, gelten als Zusatzleistungen und werden nach Aufwand berechnet. Grundlage ist der jeweils gültige Stundensatz der Agentur.

5. Webseiten, Hosting und Domains

5.1. Die Agentur registriert Domains im Auftrag des Kunden. Die Verwaltung der Domains erfolgt durch die Agentur, wobei die Domain auf Wunsch jederzeit an den Kunden übertragen werden kann.

5.2. Falls vereinbart, stellt die Agentur rechtliche Texte (z. B. Impressum, Datenschutzerklärung) bereit, übernimmt jedoch keine Haftung für deren rechtliche Korrektheit. Der Kunde ist verantwortlich für die Prüfung durch einen Fachanwalt.

5.3. Falls eine Auftragsverarbeitungsvereinbarung (AVV) erforderlich ist, darf die Agentur diese ausfüllen und im Rahmen des Projektes mit dem Kunden abschließen.

5.4. Die Agentur übernimmt keine Haftung für Ausfälle oder Störungen von Servern, Netzwerken oder externen Diensten, auf die sie keinen direkten Einfluss hat.

5.5. Zugangsdaten zu Webseiten, Hosting oder Administrationssystemen werden dem Kunden nach vollständiger Bezahlung des Projektes übergeben, sofern nichts anderes vereinbart wurde.

5.6. Die Agentur übernimmt keine Haftung für Funktionsstörungen, die durch Änderungen des Kunden oder Dritter an der Website entstehen.

6. Informationsrechte der Agentur

6.1. Der Kunde erklärt sich damit einverstanden, dass die Agentur ihn per E-Mail, Telefon oder Newsletter über relevante Informationen, Angebote und Neuerungen informieren darf. Diese Zustimmung kann jederzeit widerrufen werden.

7. Pflichten des Kunden

7.1. Der Kunde stellt alle für den Auftrag erforderlichen Inhalte (Texte, Bilder, Logos etc.) unentgeltlich zur Verfügung.

7.2. Der Kunde darf ohne Rücksprache keine weiteren Agenturen oder Dienstleister für das Projekt beauftragen, wenn diese die Arbeit der Agentur betreffen.

7.3. Mitwirkungspflicht: Der Kunde verpflichtet sich, alle zur Durchführung des Projektes erforderlichen Inhalte, Informationen, Zugangsdaten und Freigaben rechtzeitig bereitzustellen. Verzögerungen aufgrund fehlender Mitwirkung des Kunden können zu Verschiebungen im Projektablauf führen.

7.4. Projektverzögerung / Projektpause: Verzögert sich ein Projekt aufgrund fehlender Mitwirkung des Kunden um mehr als 30 Tage, ist die Agentur berechtigt, das Projekt vorläufig abzuschließen und die bis dahin erbrachten Leistungen vollständig abzurechnen. Eine spätere Wiederaufnahme des Projektes kann zusätzliche Kosten verursachen.

7.5. Freigaben: Der Kunde ist verpflichtet, Zwischenergebnisse und Entwürfe zeitnah zu prüfen und freizugeben. Erfolgt innerhalb von 7 Werktagen keine Rückmeldung, gelten die übermittelten Leistungen als freigegeben.

7.6. Terminabsagen bei Fototerminen: Vereinbarte Fototermine sind verbindlich. Wird ein Termin weniger als 24 Stunden vor Beginn abgesagt oder nicht wahrgenommen, kann eine Ausfallpauschale in Höhe von bis zu 50 % des vereinbarten Honorars berechnet werden, sofern der Termin nicht anderweitig vergeben werden kann.

8. Haftung und Gewährleistung

8.1. Die rechtliche Zulässigkeit der erstellten Werbematerialien wird vom Kunden getragen. Die Agentur informiert den Kunden bei erkennbaren Risiken.

8.2. Die Agentur haftet nicht für patent-, marken- oder urheberrechtliche Schutzfähigkeit der erstellten Arbeiten.

8.3. Die Haftung der Agentur ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt. Die maximale Haftung ist auf den Auftragswert beschränkt.

8.4. Die Agentur haftet nicht für mittelbare Schäden, entgangenen Gewinn oder Mangelfolgeschäden.

9. Geheimhaltung und Datenschutz

9.1. Die Agentur verpflichtet sich zur vertraulichen Behandlung aller Kundeninformationen.

9.2. Die DSGVO wird eingehalten, insbesondere bei der Verarbeitung personenbezogener Daten.

10. Vertragsdauer und Kündigung

10.1. Vertragsdauer und Kündigungsfristen richten sich nach der Vereinbarung im Hauptvertrag. Bei unbefristeten Verträgen gilt eine Kündigungsfrist von einem Monat zum Monatsende.

10.2. Eine fristlose Kündigung ist möglich, wenn eine Vertragspartei grob gegen Vertragsvereinbarungen verstößt.

11. Produktion, Druck und Werbemittel

11.1. Produktionspartner: Die Produktion erfolgt über externe Produktionspartner oder Druckereien. Die Agentur koordiniert die Abwicklung im Auftrag des Kunden.

11.2. Farb- und Materialabweichungen: Geringfügige Farbabweichungen zwischen Bildschirmdarstellung, Proofs und dem fertigen Druckprodukt sind technisch bedingt und stellen keinen Reklamationsgrund dar. Gleiches gilt für material- oder produktionsbedingte Abweichungen bei Werbemitteln.

11.3. Produktions- und Lieferzeiten: Angegebene Produktions- und Lieferzeiten sind unverbindliche Richtwerte, sofern sie nicht ausdrücklich schriftlich als verbindlich vereinbart wurden. Verzögerungen durch Produktionspartner, Lieferdienste oder höhere Gewalt liegen außerhalb des Einflussbereichs der Agentur.

11.4. Druckfreigabe: Mit der Freigabe von Druckdaten bestätigt der Kunde die Richtigkeit von Inhalt, Gestaltung, Rechtschreibung und technischen Angaben. Für nach der Freigabe festgestellte Fehler übernimmt die Agentur keine Haftung.

11.5. Reklamationen: Reklamationen bezüglich offensichtlicher Mängel müssen innerhalb von 7 Tagen nach Erhalt der Ware schriftlich gemeldet werden.

12. Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.

 

Duisburg, 13.03.2026