Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) von Hendrich Design & Fotografie

1. Geltungsbereich und Vertragsgegenstand

1.1. Die nachstehenden AGB gelten für alle Rechtsgeschäfte zwischen Dennis Hendrich, handelnd unter Hendrich Design & Fotografie (nachfolgend „Agentur“) und ihren Kunden (nachfolgend „Kunde“). Die Agentur wird als Einzelunternehmen geführt.

1.2. Abweichende AGB des Kunden gelten nur, wenn sie von der Agentur ausdrücklich schriftlich bestätigt wurden.

1.3. Diese AGB gelten auch für zukünftige Vertragsabschlüsse, sofern nicht ausdrücklich andere Vereinbarungen getroffen wurden.

1.4. Die Agentur erbringt Dienstleistungen in den Bereichen Marketingberatung, Grafikdesign, Werbetechnik, Unternehmensberatung, Fotografie und Webhosting als Reseller. Die jeweiligen Leistungen ergeben sich aus individuellen Angeboten, Briefings oder Projektverträgen.

2. Vertragsschluss und Vertragsänderungen

2.1. Grundlage der Zusammenarbeit ist das Briefing des Kunden. Wird dieses mündlich oder fernmündlich erteilt, erstellt die Agentur ein Re-Briefing, das verbindlich wird, wenn der Kunde nicht innerhalb von 5 Werktagen widerspricht.

2.2. Vertragsänderungen und -ergänzungen bedürfen der Schriftform. Daraus entstehende Mehrkosten trägt der Kunde.

2.3. Höhere Gewalt (z. B. Naturkatastrophen, Streiks, Pandemien) berechtigt die Agentur zur angemessenen Verlängerung von Fristen oder zur Vertragsauflösung ohne Schadensersatzpflicht.

2.4. Angebotserstellung: Angebote können je nach Umfang mindestens 3 bis 5 Tage in Anspruch nehmen. Sollte ein Auftrag zustande kommen, wird die dafür aufgewendete Zeit anteilig berechnet. Wird das Angebot nicht angenommen, können die entstandenen Kosten je nach Höhe des Aufwandes und nach Absprache mit dem Kunden in Rechnung gestellt werden.

3. Urheber- und Nutzungsrechte

3.1. Mit vollständiger Zahlung des vereinbarten Honorars erhält der Kunde einfaches Nutzungsrecht für die vereinbarte Dauer und den vereinbarten Umfang innerhalb Deutschlands. Eine erweiterte Nutzung bedarf einer gesonderten Vereinbarung. Ein einfaches Nutzungsrecht bedeutet, dass der Kunde das Werk nutzen darf, die Agentur aber weiterhin die Rechte daran behält und das Werk selbst oder in anderen Projekten weiterverwenden kann.

3.2. Das Urheberrecht bleibt bei der Agentur. Auch wenn die Schöpfungshöhe nicht erreicht wird, verbleiben die Rechte an der Agentur.

3.3. Die Agentur darf ihre Arbeiten als Referenz in Eigenwerbung verwenden. Eine abweichende Regelung erfordert eine schriftliche Vereinbarung.

3.4. Veränderungen der Agenturarbeiten sind unzulässig. Bei Verstoß ist eine Vertragsstrafe in Höhe des ursprünglichen Honorars fällig.

3.5. Eine Weitergabe der Nutzungsrechte an Dritte oder eine Mehrfachnutzung ist honorarpflichtig und bedarf der Zustimmung der Agentur.

3.6. Rohdaten werden grundsätzlich nicht herausgegeben. Die Agentur liefert ausschließlich die vereinbarten Endprodukte.

4. Vergütung und Zahlungsbedingungen

4.1. Zahlungen sind innerhalb von 7 Tagen nach Rechnungsstellung ohne Abzug fällig. Dieses Zahlungsziel ist bindend und kann nicht durch eigene Zahlungsbedingungen des Kunden verändert werden. Bei Zahlungsverzug fallen Verzugszinsen in Höhe von 9 % über dem Basiszinssatz an.

4.2. Erstreckt sich ein Auftrag über längere Zeit, kann die Agentur Abschlagszahlungen für Teilleistungen berechnen.

4.3. Stornierungskosten: Bei Rücktritt vor Projektbeginn sind folgende Stornogebühren fällig:

  • Bis 4 Wochen vor Beginn: 20 % der Auftragssumme
  • Bis 2 Wochen vor Beginn: 30 % der Auftragssumme
  • Weniger als 2 Wochen vor Beginn: 50 % der Auftragssumme

4.4. Alle Preise verstehen sich zuzüglich der gesetzlich geltenden Umsatzsteuer.

4.5. Abrechnung im 15-Minuten-Takt: Die Agentur rechnet ihre Leistungen je angefangene 15 Minuten ab. Das Honorar ist branchen- und lokal üblich und kann einmal jährlich angepasst werden.

4.6. Anzahlungspflicht: Jeder Auftrag beginnt erst nach einer Anzahlung von mindestens 50 % des Gesamtbetrages. In bestimmten Fällen kann die Agentur kulanterweise auf eine Anzahlung verzichten oder bei hohen Vorleistungen eine höhere Anzahlung verlangen. Die endgültige Entscheidung hierüber liegt bei der Agentur.

4.7. Datenspeicherung: Die Agentur ist nicht verpflichtet, Daten nach Abschluss eines Auftrags langfristig zu speichern. Die Aufbewahrung erfolgt im angemessenen Verhältnis zum Umfang des Projektes und kann nach eigenem Ermessen der Agentur erfolgen. Die mit der Speicherung verbundenen Kosten (z. B. Strom, Speicherplatz, Verwaltung) können in die Honorarstruktur der Agentur einfließen.

4.8. Arbeitszeit und Fahrtkosten: Aktive Termine zu einem Projekt gelten als Arbeitszeit und werden entsprechend abgerechnet. An- und Abfahrtskosten werden branchenüblich und projektabhängig in Rechnung gestellt.

4.9. Einsatz von Equipment und Werkzeugen: Wenn hochwertige Werkzeuge wie Kameras, Drohnen oder Montageräte zum Einsatz kommen, können Kosten für Anschaffung und Abnutzung zusätzlich ins Honorar einfließen. Die Höhe der Kosten richtet sich nach Art und Umfang des verwendeten Equipments und wird im Angebot oder Vertrag entsprechend berücksichtigt.
4.10. Rechtliche Schritte bei Zahlungsverzug: Die Agentur ist rechtsschutzversichert und arbeitet mit einem Inkassounternehmen mit anwaltlichem Hintergrund zusammen. Sollte eine Zahlung nach wiederholten Mahnungen nicht erfolgen, behält sich die Agentur das Recht vor, rechtliche Schritte einzuleiten. Die dadurch entstehenden zusätzlichen Kosten trägt der Kunde.

5. Webseiten, Hosting und Domains

5.1. Die Agentur registriert Domains im Auftrag des Kunden. Die Verwaltung der Domains erfolgt durch die Agentur, wobei die Domain auf Wunsch jederzeit an den Kunden übertragen werden kann.

5.2. Falls vereinbart, stellt die Agentur rechtliche Texte (z. B. Impressum, Datenschutzerklärung) bereit, übernimmt jedoch keine Haftung für deren rechtliche Korrektheit. Der Kunde ist verantwortlich für die Prüfung durch einen Fachanwalt.

5.3. Falls eine Auftragsverarbeitungsvereinbarung (AVV) erforderlich ist, darf die Agentur diese ausfüllen und im Rahmen des Projektes mit dem Kunden abschließen.

6. Informationsrechte der Agentur

6.1. Der Kunde erklärt sich damit einverstanden, dass die Agentur ihn per E-Mail, Telefon oder Newsletter über relevante Informationen, Angebote und Neuerungen informieren darf. Diese Zustimmung kann jederzeit widerrufen werden.

7. Pflichten des Kunden

7.1. Der Kunde stellt alle für den Auftrag erforderlichen Inhalte (Texte, Bilder, Logos etc.) unentgeltlich zur Verfügung.

7.2. Der Kunde darf ohne Rücksprache keine weiteren Agenturen oder Dienstleister für das Projekt beauftragen, wenn diese die Arbeit der Agentur betreffen.

8. Haftung und Gewährleistung

8.1. Die rechtliche Zulässigkeit der erstellten Werbematerialien wird vom Kunden getragen. Die Agentur informiert den Kunden bei erkennbaren Risiken.

8.2. Die Agentur haftet nicht für patent-, marken- oder urheberrechtliche Schutzfähigkeit der erstellten Arbeiten.

8.3. Die Haftung der Agentur ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt. Die maximale Haftungssumme entspricht der Auftragssumme.

8.4. Die Agentur haftet nicht für mittelbare Schäden, entgangenen Gewinn oder Mangelfolgeschäden.

9. Geheimhaltung und Datenschutz

9.1. Die Agentur verpflichtet sich zur vertraulichen Behandlung aller Kundeninformationen.

9.2. Die DSGVO wird eingehalten, insbesondere bei der Verarbeitung personenbezogener Daten.

10. Vertragsdauer und Kündigung

10.1. Vertragsdauer und Kündigungsfristen richten sich nach der Vereinbarung im Hauptvertrag. Bei unbefristeten Verträgen gilt eine Kündigungsfrist von einem Monat zum Monatsende.

10.2. Eine fristlose Kündigung ist möglich, wenn eine Vertragspartei grob gegen Vertragsvereinbarungen verstößt.

 

Duisburg, 17.02.2025